Kaufen, Verkaufen, Schätzen

für ein rundum sorgloses Immobilienprojekt

Beim Kaufen, Verkaufen oder bei der Schätzung von Immobilien gibt es viel zu beachten. Gesetze, Verträge, Termine, Unterlagen, Marktsituation – nur wenn nichts vergessen geht, gelingt auch das Immobilienprojekt.
Alle diese Aufgaben müssen Sie nicht allein bewältigen. Als erfahrene Immobilienexpertin bin ich für Sie da. Ich unterstütze Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie oder führe eine fundierte Schätzung durch. Damit alles reibungslos klappt und Sie mehr Zeit für andere Aufgaben haben.
Was kann ich für Sie tun? Tauschen wir uns doch darüber aus. Sie erreichen mich per Mail, Telefon und – wenn ich nicht gerade bei Kunden bin – im Büro. Ich bin gespannt auf Ihr Vorhaben!

Fabienne Zeberli

Als erfahrene Immobilienexpertin unterstütze ich Sie beim Kauf, Verkauf oder bei der Schätzung Ihrer Immobilie.

Mit dem Suchabo keine Immobilie mehr verpassen

Ihnen fehlt die Zeit, jeden Tag sämtliche Portale nach der passenden Immobilie zu durchsuchen? Das ist verständlich. Mit einem Suchabo sparen Sie Zeit. Füllen Sie einfach das Formular aus und teilen Sie mit, wonach Sie suchen. Passende Angebote landen danach automatisch per E-Mail in Ihrem Postfach – damit Sie Ihre Wunschimmobilie rechtzeitig entdecken.

FAQ: Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen

Bei der Nutzniessung darf der Berechtigte eine fremde Immobilie nutzen. Er darf sie wie sein Eigentum behandeln, obwohl es nicht sein Eigentum ist. Das heisst, er darf das Objekt zum Beispiel selbst benutzen, es vermieten oder verpachten. Die Nutzniessung kann für eine Wohneinheit oder ein ganzes Mehrfamilienhaus ausgestellt werden.

Beim Wohnrecht darf der Berechtigte einzelne Räume, eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus bewohnen. Somit handelt es sich beim Wohnrecht also ausschliesslich um bebaute Grundstücke. Der Eigentümer schliesst mit dem Berechtigten einen Vertrag ab und regelt darin Punkte wie die Unterhalts- und Nebenkosten, Kündigungsfristen, Wohnpartner etc.

Der Berechtigte erhält also nur das Wohnrecht, er wird dadurch nicht Eigentümer. Der Eigentümer selbst darf die Räume oder die Immobilie während dieser Zeit jedoch nicht nutzen, da er das Wohnrecht an den Berechtigten übertragen hat.

Behält ein Grundstückeigentümer zwar sein Land, lässt es jedoch für eine bestimmte Zeitdauer von den Bauherren zur Errichtung einer Immobilie nutzen, nennt sich das Baurecht.

Wenn der Grundstückeigentümer jemandem die Berechtigung gibt, auf seinem Grundstück zu bauen, muss der Berechtigte ihm als Gegenleistung einen Baurechtszins zahlen. Oder anders gesagt: Der Baurechtsnehmer bezahlt dem Grundstückeigentümer einen Baurechtszins für das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht am Grundstück.

Um Wohneigentum oder auch ein Bauland zu kaufen, müssen Sie einen bestimmten Betrag selbst finanzieren, um eine Hypothek zu erhalten. Dieser Betrag ist das Eigenkapital.

Wenn Sie für eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück ein Darlehen bei der Bank aufnehmen, handelt es sich dabei um eine Hypothek. Für diese Hypothek bezahlen Sie Zinsen. Gleichzeitig erhält die Bank als Hypothekargeber das Grundpfandrecht an Ihrer Wohnung, an Ihrem Haus oder an Ihrem Grundstück. Somit hat sie eine Sicherheit, falls Sie die Zinsen nicht bezahlen können.

Wenn der Verkaufspreis Ihrer Immobilie über dem ursprünglichen Kaufpreis und den getätigten Investitionskosten liegt, erzielen Sie einen Gewinn. Dieser Gewinn wird besteuert – und diese Steuer nennt man Grundstückgewinnsteuer.

Bei der hedonischen Schätzung wird die Immobilie mit dem Wert anderer vergleichbarer Immobilien verglichen. In der Regel wird diese Schätzung mithilfe einer Software durchgeführt. Sie ist also weniger fundiert als das Bewertungsgutachten.

Das Bewertungsgutachten beruht im Gegensatz zur hedonischen Schätzung nicht nur auf Vergleichszahlen aus einer Software, sondern auf einer sorgfältigen und umfangreichen Analyse. Die Qualität und der Umfang des Bewertungsgutachtens entsprechen einem akkreditierten Gutachten.

Vielen Dank für die Anfrage

Sobald die Bewertung ihrer immobilie fertig ist, werde ich mich bei ihnen melden.