Beim Wohnrecht darf der Berechtigte einzelne Räume, eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus bewohnen. Somit handelt es sich beim Wohnrecht also ausschliesslich um bebaute Grundstücke. Der Eigentümer schliesst mit dem Berechtigten einen Vertrag ab und regelt darin Punkte wie die Unterhalts- und Nebenkosten, Kündigungsfristen, Wohnpartner etc.
Der Berechtigte erhält also nur das Wohnrecht, er wird dadurch nicht Eigentümer. Der Eigentümer selbst darf die Räume oder die Immobilie während dieser Zeit jedoch nicht nutzen, da er das Wohnrecht an den Berechtigten übertragen hat.